…leider aber nichts positives. Die Staatsanwaltschaft München teilt mit, dass der beschlagnahmte Laptop an den vorherigen rechtmäÿigen Eigentümer zurückgegeben wird und eine Herausgabe an mich nicht in Betracht kommt, da ich an dem Gerät nie ein rechtmäßiges Eigentum erwerben konnte. Und ob ich von dem Verkäufer wohl jemals irgendwelches Geld zurück bekomme? Wohl eher nicht, eines eideststattliche Versicherung hat er jedenfalls schon geleistet. Ist damit wohl eher ein Fall für das Inkasso Team Moskau. Mist!
Notebook-Fall?! Hab ich was verpasst? Nein, kann nich sein, die Suchfunktion spuckt zum Thema Notebook auch nur diesen Eintrag aus.
Nun, das war so: Im Juli 2004 kaufte ich auf Ebay von privat einen Laptop. Der Verkäufer sicherte mir zu, dass es sich um Neuware handelt und schickte auch eine Rechnung mit. Ein reichliches halbes Jahr später erhielt ich Besuch von der Kripo Erfurt. Die Herren teilten mir mit, dass sie leider im Auftrag der Staatsanwaltschaft München mein Notebook beschlagnahmen müssen, da es sich um Hehlerware handelt. Es wurde noch meine Zeugenaussage und meine Personalien aufgenommen und seitdem habe ich das gute Stück nie wieder gesehen. Geld gibt es natürlich auch keins zurück…